Rechtliche Grundlagen, Kosten, Anmeldeverfahren
Das Integrationsamt führt im Rahmen der begleitenden Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Schulungs- und Bildungsmaßnahmen durch. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung gem. § 102 Abs. 2 SGB IX. Die Fortbildungsangebote richten sich vorrangig an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Beauftragte des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX sowie an Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte.