§ 177 SGB IX verpflichtet Arbeitgebende, die wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen, nicht nur vorübergehend beschäftigen, eine Vertrauensperson und mind. eine stellvertretende Person zu wählen.
Die Teilnehmenden sind mit den Grundlagen vertraut und haben Kenntnisse über das in ihrem Betrieb oder ihrer Dienststelle durchzuführende Wahlverfahren.
Betriebsräte, in der Behindertenarbeit tätige Personen, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen
Dr. Iris Hopf, Jannike Uhl,
Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle handicap Schleswig-Holstein
Diskussion, Gruppenarbeit, Kurzreferate, Vortrag
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
|
Termin:
|
25.08.2026 | |
|
Buchungsnummer:
|
R 10-26 | |
|
Anmeldeschluss:
|
27.07.2026 |
Beginn: 9:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr