Wahl der Schwerbehindertenvertretung

§ 177 SGB IX verpflichtet Arbeitgebende, die wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen, nicht nur vorübergehend beschäftigen, eine Vertrauensperson und mind. eine stellvertretende Person zu wählen.

Die Teilnehmenden sind mit den Grundlagen vertraut und haben Kenntnisse über das in ihrem Betrieb oder ihrer Dienststelle durchzuführende Wahlverfahren.

Inhalte:

  • Einführung in § 177 SGB IX
  • Wahltermin
  • Welche Betriebe/Dienststellen wählen?
  • Wer darf wählen/gewählt werden?
  • Wahlverfahren (förmlich/vereinfacht)
  • Mitwirkungspflicht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
  • Kosten der Wahl

Zielgruppe:

Betriebsräte, in der Behindertenarbeit tätige Personen, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen


Referenten:

Dr. Iris Hopf, Jannike Uhl,

Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle handicap Schleswig-Holstein


Methodik:

Diskussion, Gruppenarbeit, Kurzreferate, Vortrag


CDMP-Anerkennung:

Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.

Termin:
  25.08.2026
Buchungsnummer:
  R 10-26
Anmeldeschluss:
  27.07.2026

Organisatorische Informationen

Beginn: 9:30 Uhr

Ende: 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw) gGmbH
Einsteinstraße 1 (EG Raum 022) - Wissenschaftspark
24118 Kiel

Tel.: 0431 - 800 96 40
Fax: 0431 - 800 96 56
www.faw-kiel.deexterner Link
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Kosten:

Tagungspauschale

16.00 EUR