Das Sozialgesetzbuch IX umfasst Regelungen für behinderte, gleichgestellte und schwerbehinderte Menschen (§ 2 SGB IX). Unter anderem können Rehaträger und das Integrationsamt umfangreiche Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben in Form von persönlichen und personellen Leistungen erbringen. An dem Seminartag werden die Aufgaben eines Rehaträgers und die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem SGB III und SGB IX erläutert.
Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers nach § 181 SGB IX, Betriebsräte, in der Behindertenarbeit tätige Personen, Personalräte, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen
NN
Diskussion, Fallbeispiele, Kurzreferate, Lehrgespräche
Das Seminar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit 7 Stunden für die Weiterbildung "Certified Disability Management Professional" anerkannt.
Termin:
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12.09.2024 | |
Buchungsnummer:
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R 8-24 | |
Anmeldeschluss:
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09.08.2024 |
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr